ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der LEKKEREI GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der LEKKEREI GmbH, nachfolgend „LEKKEREI“ genannt, und ihren Kunden über Catering-, Gastronomie-, Veranstaltungs-, Hospitality-, Liefer- und sonstige damit zusammenhängende Leistungen.
Hierzu zählen insbesondere die Lieferung und Bereitstellung von Speisen und Getränken, Eventcatering, Business Catering, Mitarbeiterverpflegung, Hospitality-Leistungen, Service- und Küchenpersonal, Logistik, Auf- und Abbau, Miet- und Veranstaltungsequipment sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LEKKEREI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen LEKKEREI und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Grundlage des Vertrages ist das jeweilige Angebot von LEKKEREI einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung, Kalkulation und etwaiger Anlagen.
2.2 Angebote sind bis zu dem im Angebot genannten Gültigkeitsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist LEKKEREI nicht mehr an das Angebot gebunden.
2.3 Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden und Bestätigung durch LEKKEREI in Textform oder durch tatsächliche Erbringung der vereinbarten Leistung zustande.
2.4 Änderungen und Ergänzungen eines bereits geschlossenen Vertrages bedürfen grundsätzlich der Textform.
2.5 Werden kurzfristig telefonisch, mündlich, per E-Mail, Messenger oder vor Ort zusätzliche Leistungen durch den Kunden beauftragt und von LEKKEREI ausgeführt, gelten diese als zusätzlich beauftragt und werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand bzw. den vereinbarten oder üblichen Preisen berechnet.
3. Leistungsumfang und Änderungen
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den ergänzend vereinbarten Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2 Nachträgliche Änderungen insbesondere hinsichtlich Teilnehmerzahl, Speisen und Getränken, Veranstaltungszeiten, Veranstaltungsort, Ausstattung, Personalbedarf, Logistik, Auf- und Abbau oder Ablauf können zu einer Anpassung der Kalkulation führen.
3.3 Zusätzlicher Personal-, Material-, Waren-, Logistik- oder Organisationsaufwand wird gesondert berechnet.
3.4 LEKKEREI ist berechtigt, einzelne Produkte, Zutaten oder Ausstattungsgegenstände durch gleichwertige Produkte zu ersetzen, wenn die ursprünglich vereinbarte Leistung aus Gründen, die LEKKEREI nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar ist. Voraussetzung ist, dass die Ersatzleistung für den Kunden zumutbar ist und Charakter sowie Qualitätsniveau der vereinbarten Leistung im Wesentlichen erhalten bleiben.
Wesentliche Änderungen werden nach Möglichkeit mit dem Kunden abgestimmt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, LEKKEREI alle für Planung und Durchführung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig mitzuteilen.
Hierzu zählen insbesondere Veranstaltungsort und genaue Lieferadresse, verbindliche Teilnehmerzahl, Ansprechpartner vor Ort inklusive Telefonnummer, Zufahrts- und Parkmöglichkeiten, Ladezonen und Anlieferzeiten, Etage und vorhandene Aufzüge, Treppen und längere Laufwege, Sicherheits- und Zugangskontrollen, Aufbau- und Abbauzeiten, Strom- und Wasseranschlüsse, Kühl- und Lagermöglichkeiten, besondere Hausordnungen oder behördliche Vorgaben sowie Rechnungsanschrift und erforderliche Bestell- oder PO-Nummern.
4.2 Zusätzliche Aufwendungen aufgrund fehlender, unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Angaben des Kunden können gesondert berechnet werden.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung notwendigen Zugänge und Voraussetzungen zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
5. Preise und Zusatzkosten
5.1 Die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise sind maßgeblich.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen werden.
Gegenüber Verbrauchern werden die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit gesetzlich erforderlich.
5.2 In Angeboten und Rechnungen werden die jeweils auf die einzelnen Leistungen anwendbaren Umsatzsteuersätze ausgewiesen.
5.3 Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Personalstunden, verlängerte Veranstaltungszeiten, Wartezeiten, Sonderfahrten, zusätzliche Anlieferungen oder Abholungen, Parkgebühren, Nacht-, Sonn- und Feiertagsleistungen, Sonderreinigungen und nachträglich beauftragte Leistungen.
5.4 Ändern sich nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden wesentliche Rahmenbedingungen, ist LEKKEREI berechtigt, die Kalkulation entsprechend anzupassen.
5.5 Bei Veranstaltungen mit einem Vorlauf von mehr als sechs Monaten kann LEKKEREI nachweisbare und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare erhebliche Kostensteigerungen insbesondere bei Lebensmitteln, Personal, Mindestlohn, Energie, Transport, Logistik oder Fremdleistungen angemessen weitergeben.
LEKKEREI informiert den Kunden hierüber rechtzeitig. Erhöht sich hierdurch der vereinbarte Gesamtpreis um mehr als 10 %, kann der Kunde innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
6. Finale Teilnehmerzahl und Abrechnungsgrundlage
6.1 Der Kunde hat LEKKEREI die verbindliche finale Teilnehmerzahl spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen.
6.2 Die fristgerecht gemeldete Teilnehmerzahl bildet die Mindestabrechnungsgrundlage für sämtliche teilnehmerabhängigen Leistungen.
6.3 Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, gilt die zuletzt bestätigte bzw. im Angebot zugrunde gelegte Teilnehmerzahl als verbindliche Abrechnungsgrundlage.
6.4 Eine nach Ablauf der Frist mitgeteilte Reduzierung der Teilnehmerzahl führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Vergütung.
6.5 Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Ablauf der Frist wird LEKKEREI versuchen, die Leistungen entsprechend anzupassen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
6.6 Bei erheblichen Änderungen der Teilnehmerzahl kann eine Neukalkulation insbesondere von Personal, Logistik, Equipment und sonstigen mengenabhängigen Leistungen erforderlich werden.
6.7 Vereinbarte Mindestbestellwerte und Mindestumsätze bleiben von einer nachträglichen Reduzierung der Teilnehmerzahl unberührt.
7. Lieferung, Anlieferung und Annahme
7.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Lieferzeitpunkt bzw. innerhalb des vereinbarten Lieferzeitfensters.
7.2 Lieferzeiten können aufgrund von Verkehr, Wetter, behördlichen Maßnahmen, Sicherheitskontrollen oder anderen von LEKKEREI nicht zu vertretenden Umständen beeinträchtigt werden.
7.3 Der Kunde hat Besonderheiten des Lieferortes, insbesondere Baustellen, Zufahrtsbeschränkungen, lange Laufwege, fehlende oder nicht nutzbare Aufzüge, Treppen, Sicherheitskontrollen oder eingeschränkte Lieferzeiten, rechtzeitig mitzuteilen.
Entsteht hierdurch zusätzlicher, bei Vertragsschluss nicht bekannter Aufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.
7.4 Ist eine Lieferung aufgrund einer vom Kunden falsch oder unvollständig angegebenen Adresse, fehlender Zugangsmöglichkeiten, Abwesenheit des Kunden oder eines sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umstandes nicht möglich, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten.
7.5 Bei Annahmeverzug trägt der Kunde insbesondere das Risiko einer durch Zeitablauf verursachten Qualitätsminderung leicht verderblicher Speisen und Getränke, soweit LEKKEREI den Annahmeverzug nicht zu vertreten hat.
8. Personal, Einsatzzeiten und Wartezeiten
8.1 Service-, Küchen-, Logistik- und sonstiges Veranstaltungspersonal wird auf Grundlage der vereinbarten Einsatzzeiten disponiert und abgerechnet.
8.2 Überschreitungen der vereinbarten Einsatzzeit, zusätzliche Leistungen vor Ort oder verlängerte Veranstaltungs-, Aufbau- oder Abbauzeiten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
8.3 Wartezeiten und Verzögerungen, die durch den Kunden, Gäste, den Veranstaltungsort, Sicherheitskontrollen oder vom Kunden beauftragte Dienstleister verursacht werden, können als zusätzliche Einsatzzeit berechnet werden.
8.4 LEKKEREI ist berechtigt, die Anzahl des eingesetzten Personals anzupassen, wenn dies aufgrund einer geänderten Teilnehmerzahl, des tatsächlichen Veranstaltungsablaufs, der Locationbedingungen oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
9. Zahlungsbedingungen und Abschlagszahlungen
9.1 Nach Vertragsschluss ist LEKKEREI berechtigt, eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
Diese wird mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu begleichen.
9.2 Vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist LEKKEREI berechtigt, eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 35 % der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
9.3 Die verbleibende Auftragssumme sowie nachträglich entstandene oder beauftragte Leistungen, insbesondere zusätzliche Personalstunden, Mehrverbrauch, Zusatzbestellungen, Fremdkosten, Bruch, Verlust oder sonstige Mehrleistungen, werden nach Durchführung der Veranstaltung mit der Schlussrechnung abgerechnet.
Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.
9.4 Liegt zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn ein Zeitraum von weniger als vier Wochen, ist LEKKEREI berechtigt, 85 % der vereinbarten Auftragssumme unmittelbar nach Vertragsschluss als Abschlagszahlung in Rechnung zu stellen.
9.5 Bei sehr kurzfristigen Beauftragungen kann LEKKEREI die vollständige oder teilweise Zahlung vor Veranstaltungsbeginn verlangen.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, LEKKEREI spätestens mit Auftragserteilung die vollständige und korrekte Rechnungsanschrift sowie erforderliche Bestell-, Kostenstellen- oder PO-Nummern mitzuteilen.
Nachträgliche Rechnungsänderungen, die aufgrund fehlerhafter oder verspäteter Angaben des Kunden erforderlich werden, können mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 € netto berechnet werden, soweit der Kunde die Notwendigkeit der Änderung zu vertreten hat.
9.7 Schlussrechnungen sind innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug zu begleichen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt das Zahlungsziel für Privatkunden 7 Kalendertage und für Geschäftskunden 14 Kalendertage.
9.8 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. LEKKEREI ist insbesondere berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie erforderliche Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden.
9.9 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Abschlags- oder sonstigen Zahlung in Verzug, kann LEKKEREI weitere noch ausstehende Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückhalten oder von einer Vorauszahlung abhängig machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Fremdleistungen und Drittanbieter
10.1 LEKKEREI ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrages geeignete Subunternehmer und Dienstleister einzusetzen.
10.2 Werden Fremdleistungen im eigenen Namen durch LEKKEREI beauftragt, gelten gegenüber dem Kunden grundsätzlich die Vereinbarungen zwischen LEKKEREI und dem Kunden.
10.3 Werden Locations, Technik, Mobiliar, Künstler, Sicherheitsdienste oder sonstige Leistungen ausdrücklich im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt, kommt der jeweilige Vertrag unmittelbar zwischen Kunde und Drittanbieter zustande.
In diesem Fall gelten zusätzlich dessen Vertrags-, Zahlungs- und Stornobedingungen.
10.4 Nicht mehr stornierbare Fremdkosten, Anzahlungen und sonstige vom Drittanbieter berechnete Kosten können dem Kunden weiterberechnet werden, sofern der Kunde die entsprechende Beauftragung veranlasst hat.
11. Stornierung, Kündigung und Reduzierung
11.1 Stornierungen und Kündigungen durch den Kunden bedürfen der Textform. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der Erklärung bei LEKKEREI.
11.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.3 Storniert der Kunde einen Auftrag ohne wichtigen Grund oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund, kann LEKKEREI folgende Stornopauschalen auf die vereinbarte Nettoauftragssumme berechnen:
Bei einer Nettoauftragssumme bis 2.500 €:
- ab 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 65 %
- ab 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 85 %
- ab 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 95 %
- am Veranstaltungstag bzw. bei Nichterscheinen: 100 %
Bei einer Nettoauftragssumme ab 2.500 €:
- ab 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 65 %
- ab 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 85 %
- ab 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 95 %
- am Veranstaltungstag bzw. bei Nichterscheinen: 100 %
11.4 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass LEKKEREI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
LEKKEREI bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
11.5 Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, Sonderanfertigungen, Warenbeschaffungen oder sonstige individuell für den Auftrag entstandene Kosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht bereits in der Stornopauschale berücksichtigt sind.
11.6 Die Regelungen gelten entsprechend für Teilstornierungen und Reduzierungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
11.7 Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden mit den aufgrund der Stornierung bestehenden Ansprüchen von LEKKEREI verrechnet. Ein danach verbleibendes Guthaben wird dem Kunden erstattet; ein verbleibender Differenzbetrag wird in Rechnung gestellt.
12. Umbuchung und Terminverschiebung
12.1 Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins bedarf der Zustimmung von LEKKEREI.
12.2 Erfolgt eine Terminverschiebung außerhalb der Stornierungsfristen gemäß Ziffer 11 und kann LEKKEREI den neuen Termin realisieren, kann für den entstandenen Planungs- und Verwaltungsaufwand eine angemessene Umbuchungsgebühr von bis zu 10 % der Nettoauftragssumme berechnet werden.
12.3 Innerhalb der Stornierungsfristen gemäß Ziffer 11 gelten grundsätzlich die dort geregelten Bedingungen.
12.4 Bereits entstandene oder nicht mehr kostenfrei verschiebbare Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden.
13. Mietmaterial, Equipment, Bruch und Verlust
13.1 Geschirr, Gläser, Besteck, Mobiliar, Küchenequipment, Transportbehälter, Dekoration, Technik und sonstige Gegenstände werden dem Kunden ausschließlich zeitweise überlassen.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und vollständig zurückzugeben.
13.3 Ab Übergabe bzw. Bereitstellung trägt der Kunde die Verantwortung für Verlust, Bruch, Beschädigung oder übermäßige Verschmutzung, soweit diese nicht durch LEKKEREI oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
13.4 Fehlmengen, Bruch und Verlust werden zum Wiederbeschaffungswert, Beschädigungen grundsätzlich mit den erforderlichen Reparaturkosten berechnet. Soweit eine Reparatur wirtschaftlich nicht möglich ist, kann der Wiederbeschaffungswert angesetzt werden.
13.5 Zusätzliche Reinigungs-, Transport- oder Bearbeitungskosten können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
14. Speisen, Buffet und Lebensmittel
14.1 LEKKEREI produziert und behandelt Speisen unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Anforderungen.
14.2 Bei Buffets und offen bereitgestellten Speisen kann die Dauer der Bereitstellung aus hygienischen Gründen begrenzt werden.
LEKKEREI ist berechtigt, Speisen nach Ablauf einer aus lebensmittelhygienischer Sicht vertretbaren Bereitstellungsdauer vom Buffet zu entfernen.
14.3 Eine Mitnahme von übrig gebliebenen Speisen erfolgt ausschließlich auf Wunsch und Risiko des Kunden, soweit eine Herausgabe aus lebensmittelrechtlicher und hygienischer Sicht vertretbar ist.
Nach Übergabe übernimmt LEKKEREI keine Verantwortung für Lagerung, Kühlung, Transport oder späterem Verzehr der mitgenommenen Speisen.
14.4 Der Kunde ist verpflichtet, LEKKEREI rechtzeitig über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsanforderungen zu informieren.
Trotz größtmöglicher Sorgfalt können bei Herstellung und Verarbeitung Kreuzkontakte mit allergenen Stoffen nicht in jedem Fall vollständig ausgeschlossen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
15. Reklamationen und Mängel
15.1 Erkennbare Mängel oder Leistungsstörungen sind LEKKEREI bzw. der vor Ort verantwortlichen Ansprechperson unverzüglich mitzuteilen, damit nach Möglichkeit noch während der Veranstaltung Abhilfe geschaffen werden kann.
15.2 Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Mitteilung, obwohl eine Abhilfe möglich gewesen wäre, ist dies bei der Beurteilung etwaiger Ansprüche zu berücksichtigen, soweit gesetzlich zulässig.
15.3 Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere §§ 377, 381 HGB.
15.4 Bei berechtigten Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. LEKKEREI ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit diese möglich und zumutbar ist.
16. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
16.1 Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines sonstigen von LEKKEREI nicht zu vertretenden außergewöhnlichen Ereignisses nicht oder nur wesentlich erschwert erbracht werden, werden die Parteien zunächst versuchen, eine zumutbare Anpassung, Verschiebung oder alternative Durchführung zu vereinbaren.
16.2 Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Extremwetter, Feuer, Hochwasser, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terror, Streik, behördliche Verbote oder Auflagen, Strom- oder Energieausfälle, Sperrungen wesentlicher Verkehrswege oder der Ausfall wesentlicher Infrastruktur zählen, soweit das jeweilige Ereignis außerhalb des Einflussbereichs von LEKKEREI liegt.
16.3 Bereits erbrachte Leistungen sowie tatsächlich entstandene und nicht vermeidbare Fremdkosten können abgerechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
16.4 Gesetzlich zwingende Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
17. Haftung
17.1 LEKKEREI haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LEKKEREI der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
17.3 Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von LEKKEREI.
18. Veranstaltungsort und Sicherheit
18.1 Soweit die Veranstaltung nicht in einer von LEKKEREI betriebenen Location stattfindet, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Veranstaltungsort für die vereinbarten Leistungen geeignet ist.
18.2 Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass erforderliche Zufahrten, Ladezonen, Flächen, Strom- und Wasseranschlüsse, Kühlmöglichkeiten, Fluchtwege und sonstige infrastrukturelle Voraussetzungen vorhanden und nutzbar sind.
18.3 Der Kunde ist für erforderliche behördliche Genehmigungen, GEMA-, KSK-, Sicherheits-, Brandschutz- oder sonstige veranstalterbezogene Verpflichtungen verantwortlich, soweit LEKKEREI nicht ausdrücklich mit deren Übernahme beauftragt wurde.
18.4 Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Gäste oder von ihm beauftragte Dritte an Equipment oder sonstigen Gegenständen von LEKKEREI verursacht werden.
19. Eventflächen und eigene Locations
19.1 Soweit LEKKEREI eigene oder von ihr betriebene Veranstaltungsflächen vermietet oder zur Verfügung stellt, gelten ergänzend die für die jeweilige Location vereinbarten Miet-, Haus-, Brandschutz- und Nutzungsbedingungen.
19.2 Veränderungen an Räumen, Böden, Wänden, Fenstern, Technik oder vorhandener Ausstattung sowie das Einbringen besonderer Aufbauten, Dekorationen oder technischer Einrichtungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von LEKKEREI.
19.3 Flucht- und Rettungswege sowie Feuerlöscheinrichtungen sind jederzeit freizuhalten.
19.4 Durch den Kunden, seine Gäste, Mitarbeiter oder Dienstleister verursachte Beschädigungen, Sonderreinigungen oder erforderliche Rückbauarbeiten werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
20. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
20.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
20.2 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere in den gesetzlich geregelten Fällen nicht, etwa bei schnell verderblichen Waren, individuell nach Kundenspezifikation hergestellten Waren sowie bei bestimmten terminbezogenen Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken bzw. damit verbundenen Dienstleistungen.
20.3 Die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bleiben maßgeblich.
21. Datenschutz
21.1 LEKKEREI verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.
21.2 Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von LEKKEREI.
21.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten von Gästen, Mitarbeitern oder sonstigen Dritten rechtmäßig an LEKKEREI übermittelt werden.
22. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
22.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
22.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
LEKKEREI GmbH
Stand: September 2026



